Gasfackel
Jede größere Biogasanlage muss laut Gesetzgeber mit einer Gasfackel zum Abblasen von überschüssigem oder unnutzbarem Biogas ausgestattet sein. Dies dient zum einen dem Verbrauch von Überproduktionen, welche nicht in einem Gasspeicher zwischengelagert werden können, aber auch bei Störfällen in denen das Block-Heiz-Kraftwerk die Gasproduktion nicht energetisch nutzen kann, müssen die permanent produzierten Gasmengen ausgelassen werden.
Nach VDI 3575 II dürfen maximal 20m³ pro Stunde an Bio- oder Klärgas unverbrannt und ungereinigt an die Umgebung abgegeben werden, dieser Grenzwert dient der Vermeidung an Gefahren und Schädigungen für Mensch und Umwelt. Methan besitzt einen penetranten und nach Verwesung stinkenden Geruch, zusätzlich bildet es in Verbindung mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft ein explosives Gasgemisch. So können die Grenzwerte an Tagen mit windstille wesentlich schneller erreicht werden, weil sich das Methan nicht schnell genug verflüchtigen kann. Die angegebene Menge von 20m³ entspricht etwa einer elektrischen Leistung von 35kW, somit ist festzustellen, dass Biogasanlagen mit einer höheren Leistungsklasse die Biogase nicht direkt an die Umgebung abgeben können, sondern mit einer Gasfackel verbrennen müssen, wenn ein Notablass erforderlich ist.
Bei der Notabschaltung einer Biogasanlage muss das weiterhin produzierte Biogas knzentriert und für die Umwelt unschädlich abgegeben werden, dazu wird dieses über Gasfackeln kontrolliert verbrannt.
Quelle: pixelio.de, © uschi dreiucker
Beim Erreichen der maximalen Füllhöhe im Gasspeicher oder im Fermenter selbst, öffnet sich ein Ablassventil und lässt das Gas in den Brenner strömen. Über eine elektronische Steuerung wird die Abblasmenge an Biogas und die Luftzuführt mit Umgebungsluft gesteuert, um ein optimales Brennergebnis zu erreichen. Sofern sich der Gasdruck im Gasspeicher wieder in einem regulären Bereich befindet, schließt das Ventil automatisch und stoppt somit den Brennprozess an der Gasfackel. Ist keine Notfackel vor Ort installiert, müssen die Warnmechanismen schon wesentlich früher greifen.
Die meisten Gasfackel sind Injektorbrenner, bei denen das einströmende Gas unterhohem Druck in den Injektor fließt, dabei nimmt es aus seitlichen Öffnungen im Injektor Sauerstoff aus der Umgebungsluft mit sich und bildet ein brennbares Gas-Luft-Gemisch. Durch einen elektrischen Zünder wird das Gas dann an der Düse zum Brennen gebracht und tritt als Flamme aus dem Flammschutzrohr. Das Flammschutzrohr ist in zwei Ausführungen erhältlich, zum einen als offenes Rohr, an welchem die Flamme am oberen Ende heraus tritt und für die Umgebung sichtbar ist. Werden Biogasanlagen direkt an besiedelten Gebieten betrieben, in denen mit offenem Feuer sehr sensibel umgegangen werden muss, empfiehlt es sich ein geschlossenes Flammschutzrohr zu wählen. Das geschlossene Rohr ist wesentlich länger (1 – 2m) als das offene, die Flamme brennt in inneren des Rohres und kann sich innerhalb dessen ausbreiten, sodass kein offenes Feuer für einen Außenstehenden sichtbar ist.
Für eine Gasfackel ist wichtig, dass diese auf die Anlagenleistung ausgerichtet ist, um in einem Störfall die gesamte Gasproduktion abzulassen. Je mehr Gas verbrannt werden kann, desto größer werden auch die Fackeln und können Dimensionen von einigen Metern Durchmesser aufweisen. Da es sich bei einer Gasfackel immer um eine hohe Investitionssumme handelt, gibt es mittlerweile auch mobile Gasfackeln, die im Bedarfsfall variabel an den verschiedenen Biogasanlagen in der Umgebung eingesetzt werden können. Hierbei muss aber auf die maximale Reaktionszeit geachtet werden, um sicher zu stellen, dass die Überproduktionen auch schnellstmöglich verbrannt werden können und ein platzen des Gasspeichers zu verhindern. Zusätzlich haben sich auch freie Dienstleister auf diesem Sektor etabliert, die mit Ihrer mobilen Gasfackel zum Ablassen an die Biogasanlagen fahren.






