Gewerbe Abfälle
In der Produktionskette von Nahrungs- und Futtermittel, aber auch bei der Erzeugung von Produkten auf pflanzlicher oder tierischer Basis entstehen Abfälle, die für die Erzeugung von Energie genutzt werden können. Ebenso ertragreich ist die Verwertung von Schlachthofabfällen oder Speiseresten aus Küchen und Kantinen, die für einen weiteren Verzehr oder der Verwertung zu Futtermittel nicht nützlich sind. In jedem Einzelfall ist aber zu prüfen, ob die Verunreinigungen eine Vermischung mit den bestehenden Biogassubstraten zulässt oder auf eine getrennte Verwertung zurückgegriffen werden muss. Gerade Substrate die aufgrund des Produktionsprozesses verunreinigt wurden oder deren Verwertung zu einem erheblichen Mehraufwand führen würde (z.B. Verpackungsmaterialien), sollten nicht in die herkömmliche Wertschöpfungskette der Biogasproduktion aufgenommen werden.
Bei der Fleischproduktion fallen i.d.R. viele tierische Abfälle an, die später nicht weiter verwertet werden können, neben Innereien sind es auch Verschnitt bei der Keulung oder nicht zu verwertende Sehnen und Fetter der Tiere. Diese können direkt der Biogasprodution beigefügt werden und besitzen einen hohen Energiewert.
Quelle: pixelio.de, © Udo Böhlefeld
Nach dem 1994 beschlossenen Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) müssen nicht vermeidbare Abfälle aus der gewerblichen Produktion stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie genutzt werden, dabei hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart Vorrang (KrW-/AbfG §6). Das KrW-/AbfG wurde maßgebend von der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG beeinflusst und gliedert sich an die europäische Vereinheitlichung der Abfallgesetzgebung an.
Zur Verwertung als Energieträger bei der Biogasproduktion können auch Substrate aus der chemischen Produktion eingebracht werden, dies aber unter der Berücksichtigung, dass bei der Verwertung im Biomassekreislauf keine Schädigung der Bioorganismen durch unverträgliche oder schädliche chemische Reststoffe, artfremde Mikroorganismen, Schadstoffe oder Störstoffe eintritt. Dazu sollten die eingebrachten Substrate einer permanenten Kontrolle und Qualitätssicherung untersogen und der Schadstoffgehalt kontinuierlich überwacht werden. Dies betrifft auch die Verwertung von leicht schadstoffbehafteten Klärschlämmen unter Beachtung der vorherig genannten Ausnahmen.
Backwaren aus der direkten Überproduktion oder nicht verwerteten Mahlzeiten in Großküchen und Kantinen können gesammelt werden und als Tierfutter oder Biomassesubstrat in der Biogasproduktion weiter verwendet werden.
Quelle: pixelio.de, © S. Thiedemann
Der Vorteil bei der Einbringung von Gewerbeabfällen unterschiedlichster Art hat sich in heuristischen Studien gezeigt, dass wesentlich weniger Rechengut und Schwerstoffe und somit mehr Substrat zur Vergärung Netto genutzt werden können, als beim reinen Einbringen konventioneller Biomassesubstrate. Im direkten Vergleich zeigte sich, dass von 100% Gewerbeanfall gerade einmal 5% keiner direkten Verwertung zugeführt werden konnten, während es bei Silage o.ä. schon 10% sind. Zusätzlich liegt die Schadstoffbelastung bei einer gleichmäßigen Normverteilung aller Abfälle unter denen von anderen Biomassesubstraten, dies ist zumeist auf die Behandlung der Abfälle während der Produktion zurück zu führen.






