Güllebonus

Mit der Neuerung des Erneuerbaren Energie Gesetz im Jahr im Jahr 2009 wurde das Bonusprogramm für die Verwertung von Gülle beschlossen. Betreiber von Biogasanlagen erhalten eine zusätzliche Vergütung, sofern mind. 30% der Substrate in Form von Gülle verwertet werden. Hintergrund ist die Minimierung von Emissionen durch die Einbringung von Gülle als Düngemittel und somit der Abbau von schädlichen Emissionen zum Zweck des Umweltschutzes. Durch die Verwertung der Gülle wird das Substrat nach der Verarbeitung pflanzenverträglicher und weniger geruchsintensiv als reine bzw. unveredelte Gülle.

Mit der Einführung des Gülle-Bonus im EEG 2009 soll die Nutzung von zusätzlichen Substraten neben den NawaRo Silagen unterstützt werden.
Quelle: aboutpixel.de, © chival

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Aber nicht nur der Umweltschluss wird wohl in die Entscheidung mit eingeflossen sein, dass die Nutzung von Gülle vorangetrieben wird, sondern auch die effektivere Nutzung von Biogassubstraten. Wenn man bedenkt, dass Nahrungsmittel (Mais, Getreide etc.) ausschließlich für die Erzeugung von Energie angebaut werden, führt es zu einem Paradoxon, wenn auf der anderen Seite der Welt Menschen hungern müssen, weil nicht genug Nahrungsmittel verfügbar sind. Weiterhin ist die Fermenation weitaus ineffizienter als die reine Verbrennung der Substrate, was dazu führt, dass Energie unnötig ungenutzt verschwendet wird.

Vor allem kleinere Biogasanlagen mit 150kW profitieren von dieser Neuerung und können Ihre Erlös weiter steigern. Aber auch Anlagen mit einer Leistung von kleiner 500kW werden bei der Zuweisung des Bonussystems berücksichtigt. Stritig ist derzeit noch, ob Biogasanlagen mit einer Leistung größer 500kW den Bonus bis zur Bemessungsgrenze von 500kW geltend machen können, sofern der Anteil an Gülle für den Grenzwert größer 30 Masseprozent beträgt. Dies würde bedeuten, dass große Biogasanlagen den Gülleanteil für die ersten 500 kW auf 30% einhalten müssten und für die Leistung über 500kW keine Gülle für die Biogasproduktion einzusetzen brauchen. Eine gerichtliche Entscheidung steht aber noch aus.

Für Biogasanlagen, sowohl Neubauten als auch Bestandsbauten, wird bei Erfüllung der Vorgaben eine Staffelvergütung über 20 Jahre gezahlt.

Übersicht - Güllebonus Vergütung

Jahr< 150 kW< 500 kW> 500 kW
20090,04 EUR0,01 EUR0,00 EUR
20100,04 EUR0,01 EUR0,00 EUR
20110,04 EUR0,01 EUR0,00 EUR
20120,04 EUR0,01 EUR0,00 EUR
20130,04 EUR0,01 EUR0,00 EUR