Formaldehydbonus
Mit der Anpassung des Erneuerbaren Energie Gesetzes 2009 wurde auch ein Bonussystem zur Emissionsverringerung verabschiedet, diese sieht vor, dass Biogasanlagen, welche Ihren Emissionsausstoß innerhalb gesetzter Rahmenbedingungen und Grenzwerte reduzieren, mit einer gesonderten Prämie je Kilowatt/Stunde gefördert werden. Dieser sogenannte Emissionsbonus beträgt 1 Cent je Kilowatt/Stunde und wird für Neu- sowie Altanlagen gewährt. Maßgebend ist hierbei die Chemikalie Formaldehyd, welche nachgewiesen krebserregend ist und somit für den Menschen als gesundheitsschädigend einzustufen ist.
Grund für die erhöhte Vergütung ist eine Kostenneutralstellung der Anlagenbetreiber, welche durch Umrüstung Ihrer Anlagen mit einem Katalysator Ihre Produktionskosten erhöhen und andernfalls keinen Anreiz hätten, diese baulichen Veränderungen vorzunehmen. Weiterhin ist zu beachten, dass davon auszugehen ist, dass die Anpassung und Einhaltung der Formaldehydwerte nur unter einer Einbuße des Wirkungsgrades des Verbrennungsmotors möglich sind.
Für die Vergütung ist ein Grenzwert von 40mg/m³ i.N. vorgegeben und gilt für alle genehmigungsbedürftigen Bestands- und Neuanlagen, die Biogas als Brennstoff verwenden. Um den Bonus zu erhalten, müssen die Anlagen vor Inanspruchnahme von einem ökologischen Gutachter abgenommen und die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden. Diese Prozedere muss zur Qualitätssicherung jährlich wiederholt werden, um die erhöhte Grundvergütung weiterhin zu erhalten. Für Altanlagen oder Anlagen im Bau kann in gesonderten Fällen eine Übergangsfrist gewährt werden, um die technischen Umrüstungen zeitnahe vornehmen zu können, diese muss in jedem Einzelfall aber gesondert bei den Behörden beantragt werden. Die erhöhte Vergütung wird nur bis zu einer Anlagenleistung von 500kW ausgeschüttet, d.h. für Anlagen mit einer höheren Ertragsleistung wird der Bonus nur für die ersten 500kW gezahlt, darüber hinaus wird keine Ausschüttung vorgenommen, die Emissionsgrenzwerte sind aber weiterhin einzuhalten.






