EEG-Vergütung Biogas

Quelle: Woodventure.de

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Die Vergütung von Energie, erzeugt aus Biogas, ist im Erneuerbaren Energie Gesetz geregelt und für die Abnehmer von Ökostrom verbindlich. Der Produzent von Strom aus Biogas kann sich auf die hier veröffentlichten Vergütungen berufen. Neben Strom kann mit einer Biogasanlage auch Wärme, dies sogar zu einem größeren Teil, produziert werden und wird über ein Bonusprogramm sogar extra honoriert. Leider wird für Wärmeenergie keine gesonderte EEG Vergütung ausgezeichnet und muss zu den Markt üblichen Preisen veräußert werden. Für Wärmeenergie gibt es auch keine Pflichtabnahme, wie Sie bei elektrischer Energie besteht.

Das EEGesetz wurde im Jahr 2004 verabschiedet und galt als innovative Lösung zur Umsetzung und Integration von regenerativen Energien in den Energie-Mis der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2009 wurde das Gesetz reformiert und an die geänderten Bedürfnisse angepasst. Weiterhin wurden die Vergütungen für die weiteren Jahre festgelegt.

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